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Verein Avalon Gym

Hausordnung

Für ein sicheres, sauberes und respektvolles Training

1. Zutritt und Öffnungszeiten

Das Avalon Gym steht den Mitgliedern während 24 Stunden an sieben Tagen pro Woche zur Verfügung.

Der Zutritt ist ausschliesslich Mitgliedern gestattet. Nichtmitglieder dürfen nur nach vorheriger Rücksprache und ausdrücklicher Zustimmung mitgebracht werden.

Persönliche Zutrittsmittel dürfen nicht an andere Personen weitergegeben werden. Jedes Mitglied ist dafür verantwortlich, dass keine unberechtigten Personen Zugang zum Gym erhalten.

2. Rücksichtnahme und Lärmschutz

Alle Mitglieder begegnen einander respektvoll und nehmen Rücksicht auf andere Trainierende sowie auf die Nachbarschaft.

In den Ruhezeiten von 22.00 bis 07.00 Uhr sowie von 12.00 bis 13.00 Uhr ist auf übermässigen Lärm zu verzichten. Insbesondere dürfen Gewichte nicht fallengelassen werden.

Boxen am Boxsack ist während der Ruhezeiten untersagt.

Ab 22.00 Uhr darf Musik ausschliesslich über Kopfhörer gehört werden.

3. Ordnung und Sauberkeit

Während des Trainings ist ein ausreichend grosses Handtuch auf die benutzten Sitz- und Liegeflächen zu legen.

Nach der Benutzung sind sämtliche berührten Kontaktflächen der Trainingsgeräte mit dem bereitgestellten Desinfektionsmittel zu desinfizieren.

Kurzhanteln, Gewichtsscheiben, Stangen und alle weiteren Trainingsutensilien sind nach Gebrauch vollständig an den dafür vorgesehenen Platz zurückzuräumen.

Trainingsgeräte, Gewichte, Utensilien und sonstiges Inventar dürfen nicht aus dem Gym mitgenommen werden.

Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Behältern zu entsorgen. Die Trainingsräume, Garderoben und sanitären Anlagen sind sauber zu hinterlassen.

4. Sicheres Training

Für unerfahrene Trainierende ist vor der selbständigen Nutzung der Geräte ein Einführungstraining obligatorisch.

Trainingsgeräte dürfen nur bestimmungsgemäss und entsprechend der erhaltenen Instruktion verwendet werden. Gewichte und Übungen sind den persönlichen Fähigkeiten anzupassen. Mitglieder dürfen weder sich selbst noch andere Personen gefährden.

Beschädigte oder auffällige Geräte dürfen nicht weiterbenutzt werden. Schäden, Defekte und sonstige Sicherheitsmängel sind unverzüglich dem Vorstand beziehungsweise der verantwortlichen Kontaktperson zu melden.

Es sind geeignete Trainingskleidung und saubere, rutschfeste Sportschuhe zu tragen.

5. Gesundheit und Eigenverantwortung

Jedes Mitglied ist selbst dafür verantwortlich, gesundheitlich in der Lage zu sein, das gewählte Training auszuführen. Bei gesundheitlichen Beschwerden, Verletzungen oder Unsicherheiten ist vor dem Training ärztlicher oder fachlicher Rat einzuholen.

Das Training erfolgt eigenverantwortlich. Jedes Mitglied ist dafür verantwortlich, Übungen, Trainingsintensität und Gewichte den eigenen Fähigkeiten und dem eigenen Gesundheitszustand anzupassen.

Die Haftung des Vereins und seiner Organe richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Eine Haftung wird nur im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.

6. Notfälle

Ein Erste-Hilfe-Koffer befindet sich beim Eingang. Ein Defibrillator befindet sich unten beim Haupteingang.

Bei einem medizinischen Notfall ist unverzüglich die Notrufnummer 144 zu verständigen. Unfälle und besondere Vorfälle im Gym sind dem Vorstand so bald wie möglich zu melden.

Fluchtwege, Türen und Zugänge zu Sicherheitseinrichtungen müssen jederzeit freigehalten werden.

7. Alkohol, Drogen und Rauchen

Alkohol, Rauchen und der Konsum illegaler Substanzen sind im gesamten Gym verboten. Das Training unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder anderen Substanzen, welche die sichere Ausführung des Trainings beeinträchtigen können, ist untersagt.

8. Schäden

Mit den Räumlichkeiten, Trainingsgeräten und dem übrigen Inventar ist sorgfältig umzugehen.

Verursachte oder festgestellte Schäden sind unverzüglich zu melden. Für schuldhaft verursachte Schäden kann die verantwortliche Person im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen haftbar gemacht werden.

9. Parkordnung

Die beiden Besucherparkplätze dürfen jederzeit benutzt werden.

Die reservierten Parkplätze dürfen von Mitgliedern erst nach 17.00 Uhr sowie an Wochenenden benutzt werden.

Die Parkplätze hinter dem Haus dürfen jederzeit benutzt werden. Sind während der Arbeitszeiten keine Besucherparkplätze frei, sind die Parkplätze hinter dem Haus zu benutzen.

Die gekennzeichneten Parkflächen und die vorstehenden zeitlichen Regelungen sind verbindlich einzuhalten. Zufahrten, Ein- und Ausgänge sowie Flucht- und Rettungswege dürfen nicht blockiert werden.

10. Verstösse gegen die Hausordnung

Bei Verstössen gegen diese Hausordnung kann der Vorstand eine Verwarnung aussprechen und den Zutritt vorübergehend sperren.

Schwere oder wiederholte Verstösse können zum Ausschluss aus dem Verein beziehungsweise zur Beendigung der Mitgliedschaft führen. Bereits bezahlte Mitgliederbeiträge werden in einem solchen Fall grundsätzlich nicht zurückerstattet, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Diebstahl führt zum sofortigen Ausschluss. Weitere rechtliche Schritte bleiben vorbehalten.

11. Geltung

Diese Hausordnung ist Bestandteil der Nutzungsbedingungen des Avalon Gym. Mit dem Zutritt zum Gym anerkennen die Mitglieder die jeweils gültige Hausordnung.